
Ihr Testament für die Tiere
Viele Menschen möchten gerne über die eigene Lebenszeit hinaus Gutes tun und dabei ihre treuen tierischen Lebensbegleiter besonders bedenken. Doch leider können Tiere nicht erben. Mit Ihrem Testament haben Sie die Möglichkeit, über Ihr Lebensende hinaus zum Wohl der Tiere beizutragen und den Tierschutz zu unterstützen. Ein Testament gibt Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit und bietet die Möglichkeit, alles so zu regeln, wie Sie es sich vorstellen. Auch die Versorgung Ihres eigenen Haustiers kann über eine Vereinbarung gesichert werden.
Ihr Nachlass in guten Händen
Der Tierschutzverein für Berlin ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Damit sind wir von der Erbschaftssteuer befreit. Wenn Sie den Tierschutzverein für Berlin testamentarisch bedenken, können Sie also sicher sein, dass das Vermögen ungeschmälert bei den Tieren in Not ankommt. Als Alleinerbe übernehmen wir die Rechte und Pflichten gleich eines Angehörigen und kümmern uns um alle Belange, welche das Erbe mit sich bringt, wie zum Beispiel die Auflösung der Wohnung oder die Grabpflege.
Ihre nächsten Schritte
Wenn Sie sich für die Erstellung eines Testaments zu Gunsten der Tiere entschieden haben, können sie sich hier gern kostenlos unseren Testamentsratgeber herunterladen oder bestellen Sie ihn über unser Formular und wir senden ihn per Post zu. Dieser Ratgeber bietet Ihnen eine erste Übersicht über die nächsten Schritte. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, nehmen Sie bitte gern Kontakt mit unserer Rechts- und Nachlassabteilung auf.
INFOS NACHLASS TIERSCHUTZSTIFTUNG INTEGRIEREN
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Tierschutzverein für Berlin
Brauerstraße 1
12209 Berlin


